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Bedarfsausweis: Kosten, Pflicht und Termin vor Ort

Der Bedarfsausweis berechnet aus Wänden, Dach, Fenstern und Heizung, wie viel Energie Ihr Haus braucht. Wie Sie heizen, spielt keine Rolle.

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Welche Art von Gebäude ist das?

online
60 bis 129 €
Einfamilienhaus mit Termin vor Ort
300 bis 500 €
Mehrfamilienhaus mit Termin vor Ort
500 bis 1.500 €
gültig
10 Jahre
Angebote anfragen

Jedes neue Haus braucht einen Bedarfsausweis. Bis Ende 2026 brauchen Sie ihn auch, wenn Sie ein altes Haus mit höchstens 4 Wohnungen verkaufen oder vermieten. Alt heißt: vor November 1977 geplant.

Der Verbrauchsausweis rechnet mit Ihren Heizkosten. Der Bedarfsausweis rechnet mit dem Haus selbst. Darum bleibt der Wert gleich, ob dort eine Person allein oder eine ganze Familie wohnt.

Wann ist der Bedarfsausweis Pflicht?

In zwei Fällen müssen Sie einen Bedarfsausweis haben:

  • Bei einem neuen Haus: Sobald es fertig ist, muss der Ausweis da sein. Verkaufen Sie das Haus später, zeigen Sie den Ausweis den Käufern (Gesetz).
  • Bei Verkauf oder Vermietung bis Ende 2026: Ihr Haus hat weniger als 5 Wohnungen, und der Bauantrag ging vor November 1977 ein (siehe oben).

Ab 2027 fällt der zweite Fall für Wohnhäuser weg. Er gilt dann nur noch für Büros, Läden und Praxen:

RegelBis 31.12.2026Ab 1.1.2027
Welcher Ausweis beim WohnhausBauantrag vor dem 1.11.1977 und weniger als 5 Wohnungen: Bedarfsausweis, außer das Haus ist so gut gedämmt, wie es 1977 vorgeschrieben war.Bei jedem bestehenden Wohnhaus haben Sie die Wahl. Für ein neues Haus und für Büros, Läden oder Praxen: Bedarfsausweis
Daten für den VerbrauchsausweisHeizkosten-Abrechnungen aus 3 JahrenAbrechnungen aus 2 Jahren für jede Heizart, etwa Gas, Öl oder Strom; die letzte höchstens 18 Monate alt
FormPapier oder Datei, frei wählbarAls Datei, die ein Computer auslesen kann; auf Papier, wenn Sie es möchten

Rechtsgrundlage: BGBl. 2026 I Nr. 226 sowie § 80 Abs. 3 GModG und § 82 GModG. Was sich ändert: Energieausweis 2027.

Wer bei der Besichtigung keinen Ausweis zeigt, muss mit einer Strafe von bis zu 10.000 € rechnen (Gesetz).

Der Vergleich Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis erklärt, wer in welchem Fall frei wählen darf.

Einfamilienhaus aus den 1960er Jahren mit Putzfassade und Ziegeldach, ein typischer Fall für den Bedarfsausweis.

Der Energieausweis für den Altbau

Für Häuser mit Bauantrag vor November 1977 gilt noch bis Ende 2026 eine Ausnahme: Der Verbrauchsausweis reicht, wenn das Haus schon damals gut gedämmt war oder später so gedämmt wurde.

Wer den Ausweis erstellt, prüft das mit Ihren Rechnungen, etwa bei neuen Fenstern oder gedämmten Außenwänden. Der Bedarfsausweis ist der sichere Weg, falls diese Frage offen bleibt.

Auch im Altbau steht Ihnen ab 2027 bei Verkauf und Vermietung die Wahl zwischen beiden Arten offen. Manche Anbieter rechnen dann beide Ausweise aus und sagen Ihnen, welcher Ihr Haus besser bewertet. Ein solches Paket erhalten Sie bei energyausweis.de für 129 € (energyausweis.de).

Ein Haus unter Denkmalschutz braucht bis Ende 2026 keinen Ausweis zum Verkaufen oder Vermieten. Auch denkmalgeschützte Gebäude brauchen ab 2027 einen Ausweis dafür, so die Verbraucherzentrale (Verbraucherzentrale). Lesen Sie mehr auf der Seite Energieausweis bei Denkmalschutz.

Darum lohnt ein Besuch im Haus

Die Qualität der Berechnung hängt von den Daten zum Gebäude ab. Welche Dicke hat die Dämmung im Dach? Wann hat man die Fenster getauscht? Welche Heizung gibt es im Keller? Beim Online-Angebot tragen Sie diese Werte selbst ein. Beim Termin sieht sich ein Fachmann oder eine Fachfrau das Haus an und misst nach.

Wie wichtig das ist, zeigen zwei Tests:

  • 12 von 29 Online-Ausweisen hatten falsche Angaben, 18 hatten Rechenfehler. Geprüft hat die Verbraucherzentrale NRW (Stiftung Warentest).
  • Im Praxistest von Haus & Grund lagen die Werte für dasselbe Haus über 40 Prozent auseinander (Haus & Grund).

Günstiger ist ein Termin per Video. Den Bedarfsausweis per Videogespräch bietet Energieausweis48 ab 249,95 € an (Energieausweis48).

Unterlagen für den Bedarfsausweis

Wer den Ausweis erstellt, rechnet mit der Bauweise. Was Sie an Unterlagen zum Haus haben, legen Sie darum bitte bereit:

  • Grundrisse oder Baupläne sowie die Wohnfläche,
  • Das Baujahr sowie bei Häusern um 1977 zusätzlich das Jahr des Bauantrags,
  • Angaben zu Dämmung, Kellerdecke, Dach und Außenwänden,
  • Das Alter und die Bauart der Fenster,
  • Die Art und das Alter von Heizung und Warmwasser,
  • Nachweise für Umbauten, zum Beispiel Rechnungen über gedämmte Außenwände oder neue Fenster.

Quellen: GREENOX und Senercon.

Bedarfsausweis kosten: online und mit Termin

Bei den meisten Anbietern kostet der Bedarfsausweis online rund 99 €. Die Preise liegen zwischen 60 € bei engiwo und 129 € bei GREENOX (engiwo, GREENOX).

So entsteht der AusweisPreis
Online, Sie tragen die Daten selbst ein60 bis 129 €
Per Videogespräch, siehe obenab 249,95 €
Termin vor Ort bei Online-Anbietern (Vergleich)ab 349,95 €
Termin vor Ort, Einfamilienhaus laut ADAC300 bis 500 €
Termin vor Ort, Mehrfamilienhaus laut ADAC500 bis 1.500 €

Was jeder Online-Anbieter verlangt, steht im Preisvergleich der Anbieter.

In den meisten Fällen bezahlt der Hausbesitzer (Dr. Klein). Den Preis für Ihr Haus zeigen Ihnen die drei Fragen oben. Wir erstellen keine Ausweise selbst. Bis zu drei Fachleute, die Ausweise erstellen, bekommen Ihre Anfrage über das Anfrageformular und schicken Ihnen per E-Mail ein Angebot.

Oft gestellte Fragen

Was kostet ein Bedarfsausweis?

Im Internet liegen die Preise zwischen 60 und 129 €. Für ein Einfamilienhaus liegen die Kosten mit Termin vor Ort bei 300 bis 500 €, bei einem Mehrfamilienhaus nennt der ADAC 500 bis 1.500 €.

Ist der Bedarfsausweis für mein Haus von 1960 Pflicht?

Ja, bis Ende 2026, wenn das Haus höchstens 4 Wohnungen hat und nie so gut gedämmt wurde, wie es die Regeln von 1977 verlangten. Für Wohngebäude fällt diese Vorschrift ab dem 1. Januar 2027 weg.

Wie lange gilt ein Bedarfsausweis?

Er gilt 10 Jahre ab dem Datum auf dem Ausweis (Gesetz). Prüfen Sie Ihr Datum auf der Seite zur Gültigkeit.

Wer darf einen Bedarfsausweis ausstellen?

Ausstellen dürfen ihn zum Beispiel Architekten, Bauingenieure, Schornsteinfeger, staatlich geprüfte Techniker und Meister aus dem Bau- oder Heizungshandwerk. Dazu brauchen sie meist eine zusätzliche Schulung (Gesetz).

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