Für den Energieausweis beim Neubau gilt: Wer neu baut, braucht immer einen Bedarfsausweis. Er wird gleich nach der Fertigstellung des Hauses ausgestellt (§ 80 Abs. 1 GModG). In der Praxis übernimmt das meist der Planer, weil er den Wärmeschutz Ihres Hauses ohnehin schon durchgerechnet hat.
- Beim Neubau ist immer der Bedarfsausweis vorgeschrieben
- Er muss direkt nach dem Abschluss der Bauarbeiten vorliegen
- Seine Gültigkeit beträgt 10 Jahre
- Für ein Einfamilienhaus kostet er etwa 300 € bis 500 €

