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Energieausweis Haus: Kosten fürs Einfamilienhaus

Der Energieausweis fürs Einfamilienhaus kostet online 40 bis 129 €, mit Termin vor Ort für den Bedarfsausweis rund 300 bis 500 €.

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Welche Art von Gebäude ist das?

Verbrauchsausweis online, bis 69,95 €
ab 40 €
Bedarfsausweis online, bis 129 €
ab 60 €
Bedarfsausweis mit Termin vor Ort
300 bis 500 €
gültig ab Ausstellung
10 Jahre
Freistehendes Einfamilienhaus mit hellem Putz und dunklem Dach, für das die Energieausweis Kosten anfallen.
  • Online-Verbrauchsausweis: 40 bis 69,95 €
  • Online-Bedarfsausweis: 60 bis 129 €
  • Bedarfsausweis mit Besichtigung bei Ihnen: 300 bis 500 €
  • Er bleibt 10 Jahre gültig, gerechnet ab Ausstellung

Die Energieausweis-Kosten fürs Einfamilienhaus liegen bei einer Online-Bestellung je nach Art zwischen 40 und 129 €. Soll eine Fachperson bei Ihnen vorbeikommen, kostet der Bedarfsausweis laut ADAC etwa 300 bis 500 €. Welche Ausweisart für Ihr Haus infrage kommt, richtet sich vor allem nach dem Baujahr.

Was kostet ein Energieausweis für ein Einfamilienhaus?

Sie können zwischen 2 Arten wählen. Der Verbrauchsausweis stützt sich auf Ihre Heizkosten-Abrechnungen aus den vergangenen Jahren. Der Bedarfsausweis leitet den Energiebedarf aus dem Gebäude ab, also aus Wänden, Fenstern, Dach und Heizungsanlage. Deshalb ist er teurer, besonders wenn dafür jemand das Haus in Augenschein nimmt.

GebäudeVerbrauchsausweis onlineBedarfsausweis onlineBedarfsausweis vor Ort
Einfamilienhaus40 bis 69,95 €60 bis 129 €300 bis 500 €

Online: die Preislisten von 10 Anbietern (Anbieter-Vergleich). Vor Ort: Preisspannen laut ADAC und LBS.

Bei den Online-Preisen handelt es sich um Festpreise, die wir den Preisseiten der Anbieter entnommen haben. Den niedrigsten Einstieg bietet engiwo: 40 € für den Verbrauchsausweis, 60 € für den Bedarfsausweis. Oben liegen energieausweis.de bei 69,95 € und GREENOX bei 129 €.

Ähnliche Preisspannen finden sich auch in Ratgebern. Dr. Klein nennt für den Verbrauchsausweis online 50 bis 100 €, für den Bedarfsausweis inklusive Besichtigung 200 bis 500 €. Der ADAC beziffert den Verbrauchsausweis auf 50 bis 120 €; für den Bedarfsausweis mit Besichtigung nennt er 300 bis 500 €.

QuelleAusweisPreis
ADACVerbrauch50 bis 120 €
ADACBedarf, vor Ort300 bis 500 €
LBSVerbrauch, online50 bis 100 €
LBSBedarf, online100 bis 200 €
LBSBedarf, vor Ort300 bis 500 €
Dr. KleinVerbrauch, online50 bis 100 €
Dr. KleinBedarf, vor Ort200 bis 500 €

Was den Energieausweis-Preis fürs Haus bestimmt?

Was am Ende auf der Rechnung steht, hängt von 3 Faktoren ab: von der Ausweisart, davon, ob eine Besichtigung stattfindet, und vom Anbieter. Der Online-Weg ist am preiswertesten, denn Sie tragen die Angaben selbst ein und eine berechtigte Fachperson kontrolliert sie nur noch.

AnbieterVerbrauchsausweis onlineBedarfsausweis onlineBedarfs­ausweis mit Termin im HausLieferungBestellen
engiwoZahlung auf Rechnung, gedruckter Ausweis per Post inklusive40 €60 €neinam folgenden WerktagBestellen
energyausweis.dePaket Smart für 129 € rechnet beide Ausweisarten durch49 €99 €neinnach BestellungBestellen
mvn.energy49 €99 €ab 369 €2 bis 5 Werktage, Express 24 StundenBestellen
Senercondieselben Preise bei der Wüstenrot Energieberatung59 €99 €neininnerhalb von 48 StundenBestellen
McEnergieausweis59 €99 €nein24 Stunden (Mo. bis Fr.)Bestellen
GREENOX59 €129 €neinExpress in 24 StundenBestellen
Immobilienwerker69,90 €119,90 €nein24 bis 36 StundenBestellen
Energieausweis48Bedarfsausweis im Video-Termin ab 249,95 €69,95 €99,95 €ab 349,96 €ca. 2 Werktage (Self Service)Bestellen
ImmoScout24Bestellung läuft über Energieausweis4869,95 €99,95 €ab 349,95 €innerhalb von 48 StundenBestellen
energieausweis.deEintrag beim Deutschen Institut für Bautechnik im Preis69,95 €119,95 €neinsofort als PDF nach PrüfungBestellen

Listenpreise inklusive Mehrwertsteuer von den Preisseiten der Anbieter, ohne Testkauf. Name und Bestell-Link führen zur Seite des Anbieters, auf der Sie bestellen und die den Preis nennt.

Nicht jeder darf so einen Ausweis erstellen. Zulässig sind zum Beispiel Architekten, Bauingenieure, Handwerksmeister aus dem Bau- oder Anlagenhandwerk und Schornsteinfeger, sofern sie eine Zusatzschulung oder Berufserfahrung im energiesparenden Bauen haben, außerdem Energieberater mit bestandener BAFA-Prüfung (§ 88 GModG). Wer trotz fehlender Berechtigung ausstellt, begeht eine Ordnungswidrigkeit (§ 108 GModG).

Große Anbieter wie ista liegen höher: Der Verbrauchsausweis kostet dort 137,98 €, der Bedarfsausweis mit Besuch bei bis zu 5 Wohnungen 527,11 €. Es zahlt sich also aus, die Preise zu vergleichen.

Zwei Rechenbeispiele zu den Energieausweis-Kosten

Fall 1: Der Bauantrag Ihres Hauses wurde nach dem 1. November 1977 gestellt, und das Haus soll verkauft werden. Hier genügt der Verbrauchsausweis, online bezahlen Sie dafür 40 bis 69,95 €.

Fall 2: Der Bauantrag Ihres Hauses wurde vor dem 1. November 1977 gestellt, gedämmt wurde nie. Bis Ende 2026 ist der Bedarfsausweis Pflicht: online 60 bis 129 €, mit Besichtigung vor Ort 300 bis 500 €.

Als Vergleich ein Mehrfamilienhaus: Der ADAC beziffert den Verbrauchsausweis dort auf 100 bis 400 €, den Bedarfsausweis auf 500 bis 1.500 €.

Wann Sie den Energieausweis fürs Haus brauchen

Pflicht wird er beim Verkauf, bei Vermietung oder Verpachtung Ihres Hauses, falls noch kein gültiges Exemplar vorliegt. Bei einem Neubau muss unverzüglich nach Fertigstellung ein Bedarfsausweis erstellt werden (§ 80 GModG).

Spätestens zur Besichtigung legen Sie den Ausweis vor. Nach Unterzeichnung des Kaufvertrags übergeben Sie ihn ohne Verzögerung. Auch Vermieter, Verpächter und Makler müssen das beachten (§ 80 Abs. 4 und 5 GModG).

Wer den Ausweis nicht hat oder zu spät vorlegt, riskiert ein Bußgeld bis 10.000 €. Ordnungswidrig ist auch eine Anzeige, in der die Pflichtangaben aus dem Ausweis fehlen (§ 108 GModG). Er gilt immer fürs ganze Gebäude, nicht für einen einzelnen Raum oder eine Wohnung (§ 79 Abs. 2 GModG).

Energieausweis im Altbau: Was für Häuser vor 1977 gilt

Wohnhäuser mit weniger als 5 Wohnungen unterliegen bis zum 31. Dezember 2026 einer Sonderregel. Liegt der Bauantrag vor dem 1. November 1977, ist bei Verkauf oder Vermietung der Bedarfsausweis vorgeschrieben (§ 80 Abs. 3 GModG). Der preiswertere Verbrauchsausweis ist in diesem Fall nicht zulässig.

Es gibt jedoch eine Ausnahme: Hat das Gebäude schon bei seiner Fertigstellung die Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllt, genügt der Verbrauchsausweis. Dabei handelt es sich um eine alte Regelung zur Dämmung. Die Ausnahme greift auch dann, wenn spätere Sanierungen das Haus auf dieses Niveau gebracht haben. Ob das zutrifft, erfahren Sie in der Regel aus der Bauakte.

Ist das Haus ein Baudenkmal, entfallen diese Pflichten (§ 79 Abs. 4 GModG). Kleine Gebäude brauchen gar keinen Energieausweis. Klein heißt: höchstens 50 m² Nutzfläche.

RegelBis 31.12.2026Ab 1.1.2027
Welcher Ausweis beim WohnhausBauantrag vor dem 1.11.1977 und weniger als 5 Wohnungen: Bedarfsausweis, außer das Haus ist so gut gedämmt, wie es 1977 vorgeschrieben war.Bei jedem bestehenden Wohnhaus haben Sie die Wahl. Für ein neues Haus und für Büros, Läden oder Praxen: Bedarfsausweis
Daten für den VerbrauchsausweisHeizkosten-Abrechnungen aus 3 JahrenAbrechnungen aus 2 Jahren für jede Heizart, etwa Gas, Öl oder Strom; die letzte höchstens 18 Monate alt
FormPapier oder Datei, frei wählbarAls Datei, die ein Computer auslesen kann; auf Papier, wenn Sie es möchten

Rechtsgrundlage: BGBl. 2026 I Nr. 226 sowie § 80 Abs. 3 GModG und § 82 GModG. Was sich ändert: Energieausweis 2027.

Was ändert sich ab 2027?

Seit dem 23. Juli 2026 trägt das Gesetz den Namen Gebäudemodernisierungsgesetz, kurz GModG. Die neuen Vorschriften zum Energieausweis treten am 1. Januar 2027 in Kraft (BGBl. 2026 I Nr. 226).

Die wichtigste Neuerung fürs Einfamilienhaus: Die 1977-Regel fällt weg. Der Bedarfsausweis bleibt dann nur noch für Nichtwohngebäude Pflicht, also beispielsweise für Büros oder Läden. Besitzer eines älteren Wohnhauses dürfen künftig den günstigeren Verbrauchsausweis nehmen.

Ab 2027 wird der Ausweis digital und maschinenlesbar erstellt, auf Wunsch erhalten Sie ihn weiterhin in Papierform. Gebraucht wird er künftig außerdem, wenn ein Miet-, Pacht- oder Leasingvertrag verlängert wird. In Immobilienanzeigen müssen künftig zusätzlich das Ausstellungsdatum und der Primärenergiebedarf genannt werden.

Kurz gefragt: Energieausweis fürs Haus

Genügt beim Einfamilienhaus der Verbrauchsausweis?

Ja, wenn der Bauantrag ab dem 1. November 1977 gestellt wurde. Ein älteres Haus darf ihn bis Ende 2026 nur nehmen, wenn es so gut gedämmt ist, wie es die Wärmeschutzverordnung 1977 verlangte. Ab 2027 genügt er für jedes bestehende Einfamilienhaus. Dafür benötigen Sie Verbrauchsdaten: von 2027 an je Energieträger, zum Beispiel Gas oder Öl, aus 2 Jahren, wobei die letzte Abrechnung höchstens 18 Monate zurückliegen darf (§ 82 GModG 2027). Bei einem Neubau reicht er nicht aus, dort ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben.

Wie lange bleibt der Energieausweis gültig?

Er bleibt 10 Jahre gültig, gerechnet ab dem Ausstellungsdatum. Vorher verliert er seine Gültigkeit, wenn das Gesetz einen neuen Ausweis fordert (§ 79 Abs. 3 GModG). Ausweise, die vor dem 1. Januar 2027 ausgestellt wurden, bleiben verwendbar, für Anzeigen gelten dann weiterhin die alten Pflichtangaben.

Wer bezahlt den Energieausweis?

Üblicherweise der Eigentümer (Dr. Klein). Vermieter können die Kosten nicht über die Betriebskosten an die Mieter weitergeben (ista).

Bekomme ich den Energieausweis fürs Haus gratis?

Nach Angaben von Senercon ist ein rechtsgültiger Ausweis nicht umsonst zu bekommen. Eine Alternative bietet CHECK24: Dort erhalten Sie den Kaufpreis zurück, wenn Sie eine Wohngebäudeversicherung abschließen.

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Kostenlos und unverbindlich: Sie bekommen Preise von Ausstellern und entscheiden selbst.

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