Kurz gefragt: Energieausweis fürs Haus
Genügt beim Einfamilienhaus der Verbrauchsausweis?
Ja, wenn der Bauantrag ab dem 1. November 1977 gestellt wurde. Ein älteres Haus darf ihn bis Ende 2026 nur nehmen, wenn es so gut gedämmt ist, wie es die Wärmeschutzverordnung 1977 verlangte. Ab 2027 genügt er für jedes bestehende Einfamilienhaus. Dafür benötigen Sie Verbrauchsdaten: von 2027 an je Energieträger, zum Beispiel Gas oder Öl, aus 2 Jahren, wobei die letzte Abrechnung höchstens 18 Monate zurückliegen darf (§ 82 GModG 2027). Bei einem Neubau reicht er nicht aus, dort ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben.
Wie lange bleibt der Energieausweis gültig?
Er bleibt 10 Jahre gültig, gerechnet ab dem Ausstellungsdatum. Vorher verliert er seine Gültigkeit, wenn das Gesetz einen neuen Ausweis fordert (§ 79 Abs. 3 GModG). Ausweise, die vor dem 1. Januar 2027 ausgestellt wurden, bleiben verwendbar, für Anzeigen gelten dann weiterhin die alten Pflichtangaben.
Wer bezahlt den Energieausweis?
Üblicherweise der Eigentümer (Dr. Klein). Vermieter können die Kosten nicht über die Betriebskosten an die Mieter weitergeben (ista).
Bekomme ich den Energieausweis fürs Haus gratis?
Nach Angaben von Senercon ist ein rechtsgültiger Ausweis nicht umsonst zu bekommen. Eine Alternative bietet CHECK24: Dort erhalten Sie den Kaufpreis zurück, wenn Sie eine Wohngebäudeversicherung abschließen.