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Verbrauchsausweis erstellen

Einen Verbrauchsausweis erstellt eine Fachperson aus Ihren Heizkosten-Abrechnungen der letzten drei Jahre und der Fläche des Hauses.

Abrechnungen nötig
36 Monate
online
40 bis 69,95 €
gültig
10 Jahre
Angebote anfragen Welcher Ausweis eignet sich für Ihr Haus?
  • Sie brauchen Heizkosten-Abrechnungen für 36 Monate ohne Unterbrechung
  • Im Internet zahlen Sie zwischen 40 € und 69,95 €
  • Der Ausweis gilt 10 Jahre
  • Ab dem 1. Januar 2027 reichen Abrechnungen über 2 Jahre

Am einfachsten lassen Sie einen Verbrauchsausweis online erstellen: Sie tragen die Heizkosten-Abrechnungen der letzten 3 Jahre und die Fläche Ihres Hauses in ein Formular ein. Eine berechtigte Fachperson prüft die Angaben und stellt den Ausweis aus. Das kostet online 40 € bis 69,95 €, und der Ausweis bleibt 10 Jahre gültig. Weil dieser Ausweis lediglich den tatsächlichen Energieverbrauch Ihres Hauses aus den vergangenen Jahren abbildet, ist kein Besuch bei Ihnen zu Hause nötig.

Welche Unterlagen Sie bereitlegen

Ausgangspunkt sind Ihre Heizkosten-Abrechnungen, und zwar für 36 Monate ohne Lücke. Die aktuellste Abrechnung gehört dazu und darf nicht älter als 18 Monate sein, das regelt das Gebäudemodernisierungsgesetz.

Außerdem brauchen Sie einige Daten zum Gebäude:

  • Anschrift, Baujahr und Anzahl der Wohnungen
  • womit Sie heizen, also den Energieträger wie Gas, Öl, Fernwärme oder Holz
  • ob Warmwasser mit über die Heizung erzeugt wird oder separat, zum Beispiel per Durchlauferhitzer
  • ob eine Wohnung in diesem Zeitraum leer stand und für welche Dauer
  • die Wohn- oder Nutzfläche des Hauses

Rechnen müssen Sie selbst nichts. Aus Ihren Angaben erstellt die Fachperson die Berechnung.

Wohnfläche oder Nutzfläche?

Gerechnet wird im Ausweis mit der Nutzfläche. Darunter versteht das Gesetz eine Fläche, die in der Regel etwas über der Wohnfläche liegt, die in Ihrem Mietvertrag oder Kaufvertrag steht.

Kennen Sie nur die Wohnfläche, rechnet der Aussteller sie um: Bei höchstens 2 Wohnungen und beheiztem Keller nimmt er das 1,35fache, sonst das 1,2fache (Gebäudemodernisierungsgesetz).

Zur Veranschaulichung: Bei einem Einfamilienhaus mit 140 m² Wohnfläche und beheiztem Keller ergibt das 189 m² Nutzfläche im Ausweis. Ist der Keller nicht beheizt, kommen 168 m² heraus.

So läuft es ab

Die Schritte sehen bei fast allen Anbietern gleich aus und nehmen nur wenige Minuten Ihrer Zeit in Anspruch.

  1. Zuerst klären Sie, ob der Verbrauchsausweis für Ihr Haus infrage kommt. Das trifft auf die meisten Wohnhäuser zu.
  2. Dann suchen Sie sich einen Anbieter aus. Wir vergleichen als unabhängiges Portal nur die Angebote und erstellen keine Ausweise selbst. Ihre Anfrage leiten wir an maximal 3 Aussteller weiter, die sich mit einem Angebot per E-Mail bei Ihnen melden.
  3. Nun füllen Sie das Online-Formular mit Angaben zu Haus, Fläche und Verbrauch aus. Senercon veranschlagt dafür 10 Minuten, McEnergieausweis 5 Minuten.
  4. Ihre Eingaben werden von der Fachperson geprüft.
  5. Danach erhalten Sie Ihren Ausweis als PDF. Ab dem Ausstellungsdatum ist er 10 Jahre gültig (Gebäudemodernisierungsgesetz).

Interessenten müssen den fertigen Ausweis spätestens beim Besichtigungstermin zu sehen bekommen. Ist der Kaufvertrag unterschrieben, händigen Sie ihn dem Käufer unverzüglich aus, für Vermieter und Makler gilt dasselbe (Gebäudemodernisierungsgesetz).

Was kostet der Verbrauchsausweis online und wie schnell geht es?

Online zahlen Sie einen festen Preis. Der Messdienst ista steht zum Vergleich mit in der Tabelle.

AnbieterVerbrauchsausweis onlineBedarfsausweis onlineBedarfs­ausweis mit Termin im HausLieferungBestellen
engiwoZahlung auf Rechnung, gedruckter Ausweis per Post inklusive40 €60 €neinam folgenden WerktagBestellen
energyausweis.dePaket Smart für 129 € rechnet beide Ausweisarten durch49 €99 €neinnach BestellungBestellen
mvn.energy49 €99 €ab 369 €2 bis 5 Werktage, Express 24 StundenBestellen
Senercondieselben Preise bei der Wüstenrot Energieberatung59 €99 €neininnerhalb von 48 StundenBestellen
McEnergieausweis59 €99 €nein24 Stunden (Mo. bis Fr.)Bestellen
GREENOX59 €129 €neinExpress in 24 StundenBestellen
Immobilienwerker69,90 €119,90 €nein24 bis 36 StundenBestellen
Energieausweis48Bedarfsausweis im Video-Termin ab 249,95 €69,95 €99,95 €ab 349,96 €ca. 2 Werktage (Self Service)Bestellen
ImmoScout24Bestellung läuft über Energieausweis4869,95 €99,95 €ab 349,95 €innerhalb von 48 StundenBestellen
energieausweis.deEintrag beim Deutschen Institut für Bautechnik im Preis69,95 €119,95 €neinsofort als PDF nach PrüfungBestellen

Listenpreise inklusive Mehrwertsteuer von den Preisseiten der Anbieter, ohne Testkauf. Name und Bestell-Link führen zur Seite des Anbieters, auf der Sie bestellen und die den Preis nennt.

Als Vergleichsgröße: Laut ADAC kostet der Verbrauchsausweis für ein Einfamilienhaus 50 € bis 120 €, für ein Mehrfamilienhaus 100 € bis 400 €. Als Vermieter dürfen Sie diese Ausgaben nicht über die Betriebskosten auf Ihre Mieter abwälzen (ista).

Wann der Verbrauchsausweis nicht erlaubt ist

Bei den meisten Wohnhäusern genügt der Verbrauchsausweis. Nur in 2 Fällen verlangt das Gesetz bis zum 31. Dezember 2026 zwingend den Bedarfsausweis. Dort ermittelt eine Fachperson den Energiebedarf anhand des Zustands des Gebäudes, in der Regel bei einem Termin vor Ort.

Fall eins betrifft ältere kleine Häuser: Liegt der Bauantrag vor dem 1. November 1977 und hat das Haus weniger als 5 Wohnungen, ist bei Verkauf und Vermietung ein Bedarfsausweis Pflicht (Gebäudemodernisierungsgesetz). Fall zwei ist der Neubau: Hier muss unverzüglich nach Fertigstellung ein Bedarfsausweis ausgestellt werden.

Dafür zahlen Sie mehr. Für ein Einfamilienhaus mit Besichtigungstermin nennt der ADAC 300 € bis 500 €, im Internet bewegen sich die Preise zwischen 60 € und 119,95 €.

Welche neuen Regeln gelten ab dem 1. Januar 2027?

Zu diesem Zeitpunkt treten neue Vorgaben für den Verbrauchsausweis in Kraft. Erfasst wird der Verbrauch dann nur noch über 2 Jahre statt über 36 Monate, die aktuellste Abrechnung darf wie bisher höchstens 18 Monate zurückliegen (Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 226).

Die Sonderregel für Häuser mit Bauantrag vor 1977 entfällt. Vorgeschrieben ist der Bedarfsausweis dann nur noch bei Nichtwohngebäuden, also zum Beispiel bei Büros oder Läden. Außerdem neu: Auch bei einer Verlängerung des Mietvertrags benötigen Sie den Ausweis.

Ein Ausweis, den Sie noch 2026 erstellen lassen, bleibt auch nach dem Jahreswechsel gültig. Sie müssen also nicht auf die neuen Regeln warten (Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 226).

Ihre Fragen zum Verbrauchsausweis

Geht das mit dem Verbrauchsausweis auch online?

Ja. Sie bestellen ihn bequem im Internet und bekommen ihn als PDF. Ab 2027 wird jeder Ausweis ohnehin digital ausgestellt, ein Papierexemplar gibt es dann nur, wenn Sie danach fragen (Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 226).

Welche Unterlagen zum Verbrauch muss ich vorlegen?

Ihre Abrechnungen müssen den Verbrauch des gesamten Gebäudes ausweisen. Der Grund: Der Ausweis gilt immer für das ganze Haus, nie für eine einzelne Wohnung (Gebäudemodernisierungsgesetz). Ab 2027 trägt der Aussteller die Verbrauchswerte für jedes Jahr einzeln und je Energieträger separat ein. Am besten sortieren Sie Ihre Zahlen deshalb schon vorher nach Jahren.

Ist der Verbrauchsausweis auch für mein altes Haus möglich?

Das ist möglich, selbst wenn Ihr Haus weniger als 5 Wohnungen hat und der Bauantrag vor dem 1. November 1977 eingereicht wurde, sofern es die Wärmeschutzverordnung von 1977 einhält. Das kann bereits bei der Errichtung so gewesen sein, es reicht aber auch eine nachträgliche Sanierung (Gebäudemodernisierungsgesetz). Steht Ihr Haus unter Denkmalschutz, brauchen Sie beim Verkauf oder bei der Vermietung bis Ende 2026 gar keinen Ausweis (Gebäudemodernisierungsgesetz).

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