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Energieausweis verstehen: Seite für Seite

Fünf Seiten hat ein Energieausweis für Wohngebäude: sie zeigen Gebäudedaten, den berechneten Bedarf, den gemessenen Verbrauch, Empfehlungen sowie Erläuterungen.

Ausweis und Preis für Ihr Haus finden Vergleichen Sie die Anbieter

Ihren Energieausweis verstehen Sie am schnellsten, wenn Sie nach drei Angaben schauen: der Ausweisart, dem Wert in kWh pro m² und Jahr sowie der Effizienzklasse. Sehen Sie danach auf Seite 1 nach, bis wann der Ausweis gültig ist. Die anderen Seiten zeigen, woher diese Zahlen kommen.

Das GEG enthält die Vorgaben für den Ausweis und trägt seit Juli 2026 den Namen GModG. Seit dem Änderungsgesetz vom 23. Juli 2026 trägt das Gesetz den Namen Gebäudemodernisierungsgesetz, wofür GModG steht (BGBl. 2026 I Nr. 226).

Schnell die wichtigsten Werte ablesen

Um einen Energieausweis ablesen zu können, genügen meist die Angaben, die auch jede Immobilienanzeige enthalten muss (§ 87 Abs. 1 GModG):

  1. die Ausweisart, also Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis,
  2. der Endenergieverbrauch oder Endenergiebedarf in kWh pro m² und Jahr,
  3. die wichtigsten Energieträger für die Heizung wie Strom, Öl oder Gas,
  4. das Jahr, in dem das Wohngebäude errichtet wurde,
  5. die Energieeffizienzklasse im Bereich von A+ bis H.

Die Seite Pflichtangaben in der Immobilienanzeige listet alle erforderlichen Daten für Anzeigen auf.

Seite 1: Gültigkeit, Registriernummer und Daten zum Gebäude

Die Registriernummer finden Sie oben auf Seite 1. Der Ausweis ist unter dieser Nummer amtlich erfasst. Ist keine Nummer vorhanden, wenden Sie sich an den Aussteller.

Neben der Nummer steht das Datum, an dem die Gültigkeit endet. Ein Energieausweis bleibt für 10 Jahre gültig (§ 79 Abs. 3 GModG). Testen Sie mit dem Rechner zur Gültigkeit, ob Ihr Ausweis noch gilt.

Darunter stehen die Gebäudedaten: Gebäudeart, Adresse, Baujahr, Anzahl der Wohnungen, Gebäudenutzfläche sowie Energieträger für Heizung und Warmwasser. Ein Kreuz markiert zudem den Grund der Ausstellung, beispielsweise Vermietung, Verkauf oder Neubau. Stets gilt der Ausweis für das gesamte Gebäude und nie nur für eine Wohnung (§ 79 Abs. 2 GModG).

Alle Kennwerte beziehen sich auf die Gebäudenutzfläche. Ist die Fläche beim Verbrauchsausweis unbekannt, dient die Wohnfläche zur Hochrechnung: Bei höchstens 2 Wohnungen mit beheiztem Keller gilt der Faktor 1,35, in anderen Fällen 1,2 (§ 82 Abs. 2 GModG).

Der berechnete Energiebedarf auf Seite 2

Beim Bedarfsausweis finden Sie Seite 2 ausgefüllt vor. Hier sehen Sie, wie viel Energie das Haus bei normaler Nutzung bräuchte. Man berechnet die Werte anhand von Bauweise, Dämmung und Heizung.

Hier sehen Sie zwei Zahlen. Als Endenergie bezeichnet man die im Haus ankommende Energie, also den von Ihnen bezahlten Strom, das Öl oder Gas. Bei der Primärenergie zählt zudem der Aufwand für Förderung, Umwandlung und Transport dieser Energie mit. Beide Werte zeigt ein farbiges Band von Grün bis Rot an.

Nur die Endenergie entscheidet über die Klasse, nicht die Primärenergie (§ 86 GModG). Die Tabelle der Energieausweis Klassen nennt die Grenzwerte für jede Klasse.

Seite 3: hier steht der gemessene Energieverbrauch

Beim Verbrauchsausweis ist Seite 3 ausgefüllt. Dort lesen Sie den tatsächlichen Energieverbrauch des Hauses ab. Als Basis dienen die Abrechnungen für Warmwasser und Heizung, gegliedert nach Energieträgern und Zeiträumen.

Der Kennwert in kWh je m² und Jahr gibt an, wie viele Kilowattstunden je Quadratmeter Gebäudenutzfläche innerhalb eines Jahres verbraucht wurden. Eine kleinere Zahl bedeutet ein sparsameres Haus. Die Abrechnungen decken bis Ende 2026 einen Zeitraum von 36 Monaten ab (§ 82 Abs. 4 GModG). Vom 1. Januar 2027 an steht der Verbrauch für jedes der 2 Jahre einzeln darin (BGBl. 2026 I Nr. 226).

Beachten Sie bitte, dass auch das Heizverhalten der Bewohner diesen Wert beeinflusst. Den Rechner zur Energieeffizienzklasse nutzen Sie, um Ihre Klasse aus diesem Wert zu ermitteln.

Seite 4: Empfehlungen für Modernisierungsmaßnahmen

Der Aussteller listet auf Seite 4 Maßnahmen auf, die den Energiebedarf des Hauses senken können. Möglich sind etwa eine Dachdämmung, neue Fenster oder eine andere Heizung. Häufig steht dort, ob eine Maßnahme allein oder kombiniert mit anderen sinnvoll ist.

Sehen Sie diese Seite als Hinweis darauf, wo das Haus Energie verliert. Käufer sehen hier, welche Arbeiten am Haus nach dem Kauf eventuell anfallen.

Seite 5: Hier finden Sie Erläuterungen

Auf Seite 5 werden die Begriffe und das Berechnungsverfahren des Ausweises erklärt. Dort wird etwa definiert, was die Gebäudenutzfläche ist und wie man Bedarf sowie Verbrauch ermittelt. Diese Seite können Sie überspringen, falls Sie nur die Kennwerte benötigen. Wer zwei Ausweise vergleicht, erfährt hier, weshalb ihre Zahlen unterschiedlich ausfallen können.

Fragen, die oft gestellt werden

Welche Bedeutung hat kWh pro m² im Energieausweis?

Die Zahl zeigt, wie viele Kilowattstunden Energie je Quadratmeter Gebäudenutzfläche pro Jahr gebraucht oder verbraucht werden. Eine bessere Klasse erreichen Sie mit niedrigeren Werten.

Welcher Wert legt die Effizienzklasse fest?

Maßgeblich ist die Endenergie. Die Klasse hängt nicht von der Primärenergie ab, auch wenn sie im Ausweis erscheint (§ 86 GModG).

Wie stelle ich fest, ob ich einen Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis besitze?

Die Art finden Sie angekreuzt auf Seite 1. Zudem ist beim Bedarfsausweis die Seite 2 ausgefüllt, beim Verbrauchsausweis die Seite 3. Den Unterschied erläutert die Seite Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis.

An welcher Stelle steht, bis wann mein Energieausweis gültig ist?

Oben auf Seite 1 finden Sie das Datum neben der Registriernummer. Ein Energieausweis bleibt 10 Jahre ab Ausstellung gültig.