Seite 1: Gültigkeit, Registriernummer und Daten zum Gebäude
Die Registriernummer finden Sie oben auf Seite 1. Der Ausweis ist unter dieser Nummer amtlich erfasst. Ist keine Nummer vorhanden, wenden Sie sich an den Aussteller.
Neben der Nummer steht das Datum, an dem die Gültigkeit endet. Ein Energieausweis bleibt für 10 Jahre gültig (§ 79 Abs. 3 GModG). Testen Sie mit dem Rechner zur Gültigkeit, ob Ihr Ausweis noch gilt.
Darunter stehen die Gebäudedaten: Gebäudeart, Adresse, Baujahr, Anzahl der Wohnungen, Gebäudenutzfläche sowie Energieträger für Heizung und Warmwasser. Ein Kreuz markiert zudem den Grund der Ausstellung, beispielsweise Vermietung, Verkauf oder Neubau. Stets gilt der Ausweis für das gesamte Gebäude und nie nur für eine Wohnung (§ 79 Abs. 2 GModG).
Alle Kennwerte beziehen sich auf die Gebäudenutzfläche. Ist die Fläche beim Verbrauchsausweis unbekannt, dient die Wohnfläche zur Hochrechnung: Bei höchstens 2 Wohnungen mit beheiztem Keller gilt der Faktor 1,35, in anderen Fällen 1,2 (§ 82 Abs. 2 GModG).