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Energieausweis bei Denkmalschutz

Ein Baudenkmal braucht bis zum 31.12.2026 beim Verkauf und bei der Vermietung keinen Energieausweis; ab 2027 fällt diese Ausnahme weg.

befreit bei Verkauf und Vermietung
bis 31.12.2026
Ausweis nötig
ab 1.1.2027
online: Verbrauchs- / Bedarfsausweis
ab 40 € / 60 €
Bußgeld, wenn er dann fehlt
bis 10.000 €
Angebote anfragen Welcher Ausweis eignet sich für Ihr Haus?
Fachwerkhaus unter Denkmalschutz, für das ab 2027 ein Energieausweis bei Verkauf oder Vermietung nötig ist

Für Gebäude unter Denkmalschutz gibt es beim Energieausweis noch bis zum 31.12.2026 eine Sonderregel: Wer ein Baudenkmal verkauft oder vermietet, muss dafür keinen Ausweis vorlegen. Vom 1. Januar 2027 an gilt das nicht mehr. Auch Eigentümer eines denkmalgeschützten Hauses müssen dann beim Verkauf oder bei der Vermietung einen Energieausweis haben.

Ab 2027 wählen Sie für ein denkmalgeschütztes Wohnhaus selbst zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis. Online kostet der Verbrauchsausweis 40 bis 69,95 € und der Bedarfsausweis 60 bis 129 €. Mit Termin im Haus kostet der Bedarfsausweis 300 bis 500 € für ein Einfamilienhaus. Der Ausweis gilt 10 Jahre.

Was kosten Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis?

AusweisEinfamilienhausMehrfamilienhaus
Verbrauchsausweis online40 bis 69,95 €40 bis 69,95 €
Bedarfsausweis online60 bis 129 €60 bis 129 €
Bedarfsausweis mit Termin vor Ort300 bis 500 €500 bis 1.500 €

Online: die Preislisten von 10 Anbietern (Anbieter-Vergleich). Vor Ort: Preisspannen laut ADAC und LBS.

Laut Verbraucherzentrale handelt es sich bei Angeboten unter 70 € meist um Verbrauchsausweise, die ohne Besichtigung erstellt werden.

Die passende Ausweisart für Ihr Denkmal finden

Bis zum 31.12.2026 braucht ein Baudenkmal keinen Ausweis (§ 79 Abs. 4 GModG). Die alte Vorschrift für Gebäude aus der Zeit vor 1977 spielt für Ihr Baudenkmal keine Rolle, auch wenn es weniger als 5 Wohnungen hat.

Ab 2027 verlangt das Gesetz den Bedarfsausweis nur noch bei Nichtwohngebäuden, zum Beispiel bei Büros oder Geschäften (BGBl. 2026 I Nr. 226, Art. 2). Wer ein denkmalgeschütztes Wohnhaus besitzt, darf also frei zwischen den beiden Ausweisarten wählen.

Der Wortlaut von § 80 Abs. 3 Satz 2 GModG ab 1.1.2027: „In den Fällen des Satzes 1 ist für ein Nichtwohngebäude ein Energieausweis auf der Grundlage einer energetischen Bilanzierung nach § 81 auszustellen.“

Der Verbrauchsausweis stützt sich auf Ihre Heizkostenabrechnungen. Der Bedarfsausweis errechnet den Energiebedarf aus der Bauweise und der Heizungsanlage.

Wollen Sie das Haus sanieren, zeigt der Bedarfsausweis besser, wo Wärme verloren geht, weil er von der Bauweise ausgeht und nicht vom Heizverhalten der Bewohner. Alle Unterschiede im Einzelnen erklärt unsere Übersicht zum Thema Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis.

Die Regeln für Baudenkmäler bis zum Jahresende 2026

Als Baudenkmal zählt ein Gebäude, das nach dem Landesrecht Ihres Bundeslandes denkmalgeschützt ist. Noch bis zum 31.12.2026 können Sie ein solches Haus verkaufen oder vermieten, ohne einen Energieausweis zu besorgen. Auch bei der Besichtigung müssen Sie deshalb keinen Ausweis vorzeigen (§ 79 Abs. 4 GModG).

Die Abkürzung GModG bedeutet Gebäudemodernisierungsgesetz. Das ist der neue Name des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes, seit das Änderungsgesetz vom 23. Juli 2026 in Kraft ist (BGBl. 2026 I Nr. 226). Welche Fälle es sonst noch gibt, zeigt die Übersicht zur Energieausweis Pflicht.

Was gilt ab 2027 für denkmalgeschützte Häuser?

Ab dem 1. Januar 2027 treten die neuen Vorgaben zum Energieausweis in Kraft (BGBl. 2026 I Nr. 226). Baudenkmäler tauchen dann in der Liste der Ausnahmen nicht mehr auf. Die Verbraucherzentrale bringt es auf den Punkt: Ab 2027 brauchen auch denkmalgeschützte Gebäude einen Ausweis, sobald sie vermietet oder verkauft werden (Verbraucherzentrale).

Damit haben Sie die gleichen Pflichten wie jeder andere Eigentümer. Haben Sie keinen Ausweis oder zeigen Sie ihn zu spät, droht eine Ordnungswidrigkeit mit bis zu 10.000 € Bußgeld (§ 108 GModG).

Auch die Form ändert sich: Ab 2027 erfolgt die Ausstellung digital und maschinenlesbar, eine Papierversion erhalten Sie auf Wunsch. Der Ausweis bezieht sich auf das gesamte Gebäude und gilt 10 Jahre lang (§ 79 GModG). Was sich sonst noch ändert, steht unter Energieausweis 2027.

Den Ausweis rechtzeitig vorbereiten

Den Ausweis bezahlt in der Regel der Eigentümer. Beim Verkauf und bei der Vermietung zeigen Sie ihn spätestens bei der Besichtigung vor (§ 80 Abs. 4 GModG).

Planen Sie für 2027 einen Verkauf oder eine Vermietung, helfen Ihnen diese Schritte, Zeit zu sparen:

  1. Prüfen Sie, ob bereits ein Energieausweis vorliegt. Ist er noch keine 10 Jahre alt, dürfen Sie ihn weiterverwenden.
  2. Sammeln Sie Ihre Heizkostenabrechnungen. Der Verbrauchsausweis braucht ab 2027 den Verbrauch von 2 Jahren, und die letzte Abrechnung darf nicht älter als 18 Monate sein (§ 82 GModG 2027).
  3. Besorgen Sie sich Angebote, bevor die Anzeige online geht. Ab 2027 müssen in der Anzeige auch das Ausstellungsdatum und der Primärenergiebedarf stehen (§ 87 GModG 2027).

Was beim Verkauf zu beachten ist, erfahren Sie unter Energieausweis beim Hausverkauf. Vermieter finden alles Wichtige auf der Seite zum Energieausweis bei Vermietung.

Häufige Fragen

Ist ein Energieausweis für ein Baudenkmal Pflicht?

Bis Ende 2026 nein. Ab 2027 ja, es sei denn, es handelt sich um ein kleines Gebäude, denn kleine Gebäude sind weiterhin befreit (§ 79 Abs. 4 GModG 2027). Klein heißt: höchstens 50 m² Nutzfläche. Nötig ist der Ausweis dann, wenn Sie verkaufen, neu vermieten oder einen Mietvertrag verlängern. Wurde ein Ausweis vor dem 1. Januar 2027 ausgestellt, darf er weiter genutzt werden. In Anzeigen gelten für ihn dann die bisherigen Pflichtangaben (§ 112 Abs. 3 GModG 2027).

Warum gilt ab 2027 eine neue Regel für den Denkmalschutz?

Das neue Gesetz kennt nur noch 2 Ausnahmen: kleine Gebäude und Gebäude der Verteidigung des Bundes (§ 79 Abs. 4 GModG 2027). Denkmalgeschützte Häuser zählen nicht mehr zu diesen Ausnahmen.

Mein Baudenkmal ist schon vermietet. Brauche ich jetzt einen Ausweis?

Solange der Mietvertrag läuft, nicht. Ab 2027 ist ein Ausweis erst nötig, wenn Sie neu vermieten oder einen bestehenden Vertrag verlängern (§ 80 Abs. 3 GModG 2027).

Kann jeder einen Energieausweis ausstellen?

Nein. Wer ohne die nötige Berechtigung einen Ausweis erstellt, begeht eine Ordnungswidrigkeit (§ 108 GModG). Ausstellen dürfen ihn zum Beispiel Architekten, Bauingenieure, Schornsteinfeger und Meister aus dem Bau- oder Heizungshandwerk, meist mit einer zusätzlichen Schulung (§ 88 GModG). Für ein altes Fachwerk- oder Steinhaus fragen Sie am besten nach Erfahrung mit Baudenkmälern.

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