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EnergieausweiskostenEnergieausweiskosten

Energieausweis Kosten Mehrfamilienhaus

Im Mehrfamilienhaus kostet der Energieausweis online ab 40 €, der Bedarfsausweis mit Termin vor Ort meist 500 bis 1.500 €.

Verbrauchsausweis online
ab 40 €
Verbrauchsausweis laut ADAC
100 bis 400 €
Bedarfsausweis mit Termin
500 bis 1.500 €
gültig
10 Jahre
Angebote anfragen Welcher Ausweis eignet sich für Ihr Haus?
Fassade eines Mehrfamilienhauses mit Balkonen, für das ein Energieausweis für alle Wohnungen gilt.

Welche Kosten für den Energieausweis Ihres Mehrfamilienhauses anfallen, hängt vor allem davon ab, welchen Ausweis Sie wählen und ob jemand zu Ihnen ins Haus kommt. Einen Verbrauchsausweis bekommen Sie online schon ab 40 €, je nach Anbieter bis etwa 250 €. Für einen Bedarfsausweis mit Termin vor Ort nennen Anbieter Preise ab 300 €. Je mehr Wohnungen das Haus hat, desto teurer wird es meist.

  • Verbrauchsausweis per Online-Bestellung: ab 40 €
  • Bedarfsausweis per Online-Bestellung: ab 60 €
  • Bedarfsausweis mit Besichtigungstermin: ab 300 €
  • Gültig ist der Ausweis 10 Jahre

Preise im Überblick

Zwei Ausweisarten stehen zur Wahl. Beim Verbrauchsausweis zählen die Heizkosten-Abrechnungen der vergangenen Jahre als Grundlage. Der Bedarfsausweis ermittelt den Energiebedarf dagegen aus den baulichen Daten des Hauses, etwa Dämmung, Fenster und Heizungsanlage.

GebäudeVerbrauchsausweis onlineBedarfsausweis onlineBedarfsausweis vor Ort
Mehrfamilienhaus40 bis 69,95 €60 bis 129 €500 bis 1.500 €

Online: die Preislisten von 10 Anbietern (Anbieter-Vergleich). Vor Ort: Preisspannen laut ADAC und LBS.

Die Online-Bestellung läuft in der Regel zügig. engiwo liefert den Ausweis am nächsten Werktag, Immobilienwerker innerhalb von 24 bis 36 Stunden. Mehr Preise stehen im Anbieter-Vergleich.

Was ändert die Zahl der Wohnungen am Preis?

Kommt jemand zum Termin ins Haus, wirkt sich die Gebäudegröße auf den Preis aus. Bei ista kostet der Bedarfsausweis 527,11 €, wenn das Haus höchstens 5 Wohnungen hat; zwischen 6 und 120 Wohnungen sind es 729,41 € (ista).

Anders bei Immobilienwerker: Dort bleibt der Online-Preis gleich, egal wie viele Wohnungen das Haus hat (Immobilienwerker).

QuelleAusweisPreis
ADACVerbrauch100 bis 400 €
ADACBedarf500 bis 1.500 €
LBSVerbrauch100 bis 250 €
LBSBedarfab 300 €
Dr. KleinVerbrauch, online100 bis 250 €
Dr. KleinBedarf, vor Ortab 300 €
istaBedarf, vor Ort527,11 €
istaBedarf, vor Ort729,41 €

Welcher Energieausweis passt zum Mehrfamilienhaus?

Ab 5 Wohnungen im Haus reicht der preiswertere Verbrauchsausweis aus. Das Baujahr spielt dabei keine Rolle. Bis Ende 2026 schreibt das Gesetz den Bedarfsausweis nur für Wohnhäuser mit weniger als 5 Wohnungen vor, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde (§ 80 Abs. 3 GModG).

Für genau diese kleineren Häuser gibt es allerdings eine Ausnahme: Kein Bedarfsausweis ist nötig, wenn das Gebäude die Wärmeschutzverordnung von 1977 schon bei seiner Fertigstellung oder durch eine spätere Sanierung eingehalten hat.

Beim Neubau kommen Sie um den Bedarfsausweis nicht herum. Er muss direkt nach Fertigstellung vorliegen (§ 80 Abs. 1 GModG). Welche Unterlagen der Verbrauchsausweis braucht, steht unter Verbrauchsausweis erstellen. Ob der Bedarfsausweis für Sie trotzdem sinnvoll ist, erklärt Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis.

Wann Sie den Ausweis vorzeigen müssen

Verkaufen, vermieten, verpachten oder verleasen Sie das Haus oder eine Wohnung, brauchen Sie einen gültigen Ausweis. Fehlt er noch, muss er ausgestellt werden (§ 80 Abs. 3 GModG).

Spätestens zur Besichtigung müssen Sie den Ausweis zeigen können. Nach einem Verkauf geht er direkt nach dem Kaufvertrag an den Käufer. Diese Pflicht trifft Vermieter, Verpächter und Makler gleichermaßen.

Wer den Ausweis bezahlt

Üblicherweise zahlt der Eigentümer (Dr. Klein). Gehört das Haus nur einer Person, bestellt sie den Ausweis selbst und trägt auch die Kosten.

Bei einer Eigentümergemeinschaft ist das Haus gemeinsames Eigentum mehrerer Personen. Die Gemeinschaft legt fest, wie sie die Kosten aufteilt. Ein Rechenbeispiel: Kostet der Bedarfsausweis 729,41 €, sind das bei 10 Wohnungen rund 73 € pro Wohnung. Mehr dazu steht unter Energieausweis für die Wohnung.

Was ändert sich ab 2027?

Aus dem GEG ist am 23. Juli 2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz geworden. Zum 1. Januar 2027 treten neue Vorgaben für den Energieausweis in Kraft (BGBl. 2026 I Nr. 226):

  • Die Regel zum Baujahr 1977 fällt weg. Danach ist der Bedarfsausweis nur noch bei Nichtwohngebäuden vorgeschrieben.
  • Sie erhalten den Ausweis in digitaler Form; auf Wunsch gibt es zusätzlich eine gedruckte Version.
  • Auch bei der Verlängerung eines Miet-, Pacht- oder Leasingvertrags wird künftig ein Ausweis gebraucht.
  • Für den Verbrauchsausweis werden die Verbrauchsdaten zweier Jahre herangezogen, wobei die letzte Abrechnung nicht älter als 18 Monate sein darf.
  • In Anzeigen müssen künftig auch das Ausstellungsdatum und der errechnete Energiebedarf stehen.

Vor dem 1. Januar 2027 ausgestellte Ausweise bleiben verwendbar. In Anzeigen gelten dann weiterhin die bisherigen Pflichtangaben. Mehr erfahren Sie unter Energieausweis 2027.

Häufige Fragen

Ist für jede Wohnung ein eigener Ausweis nötig?

Nein. Ausgestellt wird der Ausweis immer fürs ganze Gebäude (§ 79 Abs. 2 GModG). Damit deckt ein einziger Ausweis sämtliche Wohnungen ab.

Gilt die Pflicht auch für ein Baudenkmal?

Ein Baudenkmal bleibt bis Ende 2026 von der Ausweispflicht bei Verkauf und Vermietung befreit (§ 79 Abs. 4 GModG).

Darf ich die Kosten den Mietern berechnen?

Nein. Als Betriebskosten gelten nur laufende Kosten, die Sie über die Nebenkostenabrechnung weiterreichen dürfen. Der Energieausweis fällt nicht darunter (ista). Was Vermieter außerdem wissen sollten, steht unter Vermietung.

Wie lange gilt der Ausweis?

Die Gültigkeit beträgt 10 Jahre (§ 79 Abs. 3 GModG). In bestimmten Fällen verlangt das Gesetz schon früher einen neuen Ausweis. Dann verliert der alte seine Gültigkeit vorzeitig.

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