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Energieausweis Wohnung: Kosten und wer ihn bestellt

Für eine Wohnung gilt der Energieausweis des ganzen Hauses; Sie bekommen ihn über die Hausverwaltung oder die Eigentümergemeinschaft.

für das ganze Haus
1 Ausweis
Verbrauchsausweis online
ab 40 €
Bedarfsausweis mit Termin
500 bis 1.500 €
gültig
10 Jahre
Angebote anfragen Welcher Ausweis eignet sich für Ihr Haus?
Treppenhaus mit Briefkästen in einem Haus mit Eigentumswohnungen, für die ein Energieausweis Wohnung gilt.

Einen separaten Energieausweis für die einzelne Wohnung gibt es nicht. Er wird immer für das gesamte Gebäude erstellt und gilt dann für jede Wohnung darin. Gezahlt wird also der Ausweis für das Haus. Besorgt wird er in der Regel von der Verwaltung oder der Gemeinschaft der Eigentümer.

  • Ein Ausweis gilt für das ganze Gebäude
  • Verbrauchsausweis für ein Mehrfamilienhaus, online bestellt: 100 bis 250 €
  • Bedarfsausweis für ein Mehrfamilienhaus, mit Termin vor Ort: 500 bis 1.500 €
  • Gültig: 10 Jahre

Ein Ausweis für das ganze Haus

Laut Gesetz wird ein Energieausweis stets für ein Gebäude ausgestellt (§ 79 Abs. 2 GModG). Separate Ausweise sind nur für Gebäudeteile möglich, die das Gesetz separat betrachtet. Eine übliche Wohnung fällt nicht darunter.

Verkaufen oder vermieten Sie Ihre Wohnung, verwenden Sie daher den Ausweis des Gebäudes. Ein neuer ist nur erforderlich, wenn für das Haus noch kein gültiger existiert (§ 80 Abs. 3 GModG). Häufig liegt bei der Hausverwaltung bereits einer vor, dann genügt eine Kopie.

Zwei Ausweisarten stehen zur Wahl. Beim Verbrauchsausweis fließen die Heizkostenabrechnungen des Gebäudes ein, was ihn in der Regel preiswerter macht. Der Bedarfsausweis hingegen beurteilt das Haus an sich und wird in den Preisvergleichen mit einem Ortstermin angeboten.

Welche Variante für Ihr Haus infrage kommt, richtet sich nach Größe und Alter. Liegen in dem Haus weniger als 5 Wohnungen und ging der Bauantrag noch vor dem 1. November 1977 ein, brauchen Sie bis zum 31. Dezember 2026 einen Bedarfsausweis (§ 80 Abs. 3 GModG). Davon ausgenommen sind Häuser, die bereits bei ihrer Fertigstellung oder durch eine spätere Sanierung die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllten. Für sehr kleine Gebäude ist gar kein Energieausweis nötig (§ 79 Abs. 4 GModG), bei einem Haus mit mehreren Wohnungen ist das aber kaum der Fall. Welche Ausweisart zu Ihrem Haus passt, erklärt die Seite Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis.

Was kostet der Ausweis?

Maßgeblich für den Preis ist das gesamte Gebäude, nicht Ihre Wohnung. Für ein Mehrfamilienhaus nennen unterschiedliche Quellen diese Spannen:

AnbieterVerbrauchsausweisBedarfsausweis mit Besichtigung
ADAC100–400 €500–1.500 €
Dr. Klein100–250 € im Internet300 €
ista, Häuser mit höchstens 5 Wohnungen137,98 €527,11 €
ista, Häuser mit 6 bis 120 Wohnungen137,98 €729,41 €

Verteilt sich die Rechnung auf viele Eigentümer, bleibt pro Wohnung häufig nur ein kleiner Betrag. Ein Beispiel: Teilen sich acht Eigentümer den Bedarfsausweis von ista für 729,41 € zu gleichen Teilen, zahlt jeder etwa ein Achtel davon. Wie die Kosten tatsächlich aufgeteilt werden, entscheidet die Gemeinschaft der Eigentümer. Mehr Preise gibt es hier: Kosten im Mehrfamilienhaus.

So bekommen Sie den Ausweis von der Verwaltung

  1. Erkundigen Sie sich bei der Hausverwaltung, ob ein gültiger Ausweis vorliegt. Er bleibt 10 Jahre lang gültig (§ 79 Abs. 3 GModG).
  2. Liegt einer vor, lassen Sie sich eine Kopie geben, damit Sie ihn bei Besichtigungen zeigen können.
  3. Fehlt er, bitten Sie die Verwaltung, einen für das Gebäude zu beauftragen. Sie stimmt das mit allen Eigentümern ab.
  4. Beim Verbrauchsausweis reicht die Verwaltung die Abrechnungen der Heizkosten beim Aussteller ein. Nötig sind Abrechnungen aus 36 zusammenhängenden Monaten, wobei die jüngste maximal 18 Monate zurückliegen darf (§ 82 Abs. 4 GModG).

Gehört Ihnen das komplette Haus, kümmern Sie sich selbst um den Ausweis.

Worauf müssen Eigentümer beim Energieausweis achten?

Spätestens bei der Besichtigung müssen Sie den Ausweis vorzeigen. Bei einem Verkauf reichen Sie ihn unverzüglich nach dem Kaufvertrag nach. Dieselbe Pflicht trifft Vermieter und Makler (§ 80 Abs. 4 und 5 GModG).

Inserieren Sie in einem Immobilienportal oder einer Zeitung, müssen bestimmte Werte aus dem Ausweis in die Anzeige (§ 87 GModG). Bei Wohngebäuden sind das diese 5 Angaben:

  • Art des Ausweises
  • Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch
  • wichtigste Energieträger der Heizung
  • Baujahr
  • Energieeffizienzklasse

Die Ausweiskosten zahlen üblicherweise die Eigentümer (Dr. Klein). Infos für Vermieter gibt es hier: Vermietung.

Häufige Fragen

Die Hausverwaltung hat keinen Ausweis. Was nun?

Nötig wird ein Ausweis, sobald Sie verkaufen, vermieten oder verpachten und noch kein gültiger existiert. Dann bitten Sie die Verwaltung, einen Ausweis für das ganze Haus zu beauftragen. Sie stimmt das mit den anderen Eigentümern ab, denn die Kosten tragen die Eigentümer.

Muss mein Mieter den Ausweis bezahlen?

Nein. Diese Kosten gehören nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten (ista). Sie dürfen daher nicht in der Nebenkostenabrechnung Ihres Mieters auftauchen.

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