Für Wohngebäude unterteilen sich die Energieausweis Klassen in neun Stufen von A+ bis H. Bei A+ sind es maximal 30 kWh pro m² und Jahr, bei H über 250 kWh.
Energieausweis Klassen: die Tabelle A+ bis H
Neun Energieausweis Klassen von A+ bis H. Tragen Sie die Zahl aus Ihrem Ausweis ein, dann sehen Sie Ihre Klasse.
Auf Seite 2 oder 3 finden Sie diese Zahl oberhalb des Pfeils.
| Klasse | Endenergie in kWh/(m²·a) |
|---|---|
| A+ | bis 30 |
| A | über 30 bis 50 |
| B | über 50 bis 75 |
| C | über 75 bis 100 |
| D | über 100 bis 130 |
| E | über 130 bis 160 |
| F | über 160 bis 200 |
| G | über 200 bis 250 |
| H | über 250 |
Quelle: Anlage 10 GModG
Zum Download: Skala (SVG) · Skala (PNG) · Tabelle (CSV) ·
Die Grenzwerte finden Sie in Anlage 10 des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG), früher GEG. Als Bild lässt sich die Skala herunterladen, als CSV-Datei für Excel die Tabelle, und beides können Sie ausdrucken.

Energieausweis kWh pro m²: Bedeutung der Zahl
Im Ausweis steht eine Zahl, und zwar ein Kennwert in kWh je m² und Jahr, kurz kWh/(m²·a). Gemeint ist, wie viel Energie auf jeden Quadratmeter im Jahr kommt: beim Verbrauchsausweis gemessen, beim Bedarfsausweis berechnet. Auch Ihr Strom- oder Gaszähler erfasst den Verbrauch in der Einheit Kilowattstunde.
Die Fläche meint hier die Gebäudenutzfläche, nicht aber die Wohnfläche. Kennt man sie beim Verbrauchsausweis nicht, rechnet man die Wohnfläche hoch: bei höchstens 2 Wohnungen mit beheiztem Keller gilt der Faktor 1,35, sonst 1,2 (§ 82 Abs. 2 GModG).
Beispiel: Bei 140 kWh pro m² und Jahr liegt ein Haus über D (bis 130) und unter E (bis 160). Daher gehört es zur Klasse E. Kleinere Zahlen bedeuten eine bessere Klasse.
Die Klasse ergibt sich aus der Endenergie
Zwei Angaben finden Sie im Ausweis: Primärenergie und Endenergie. Als Endenergie bezeichnen wir die Energie, die Sie bezahlen und die im Haus ankommt, wie Öl, Gas oder Strom. Zur Primärenergie zählt man zusätzlich den Aufwand für Transport, Umwandlung und Förderung.
Nur die Endenergie bestimmt die Klasse (§ 86 GModG). Beim Verbrauchsausweis meint dies den Endenergieverbrauch, beim Bedarfsausweis den Endenergiebedarf. Wo im Ausweis beide Werte stehen, erklärt die Seite Energieausweis verstehen.
Welche Neuerungen gibt es 2027 für die Klassen?
Ab dem 1. Januar 2027 gilt eine neue Fassung des Gesetzes (BGBl. 2026 I Nr. 226). An der Skala von A+ bis H für Wohnhäuser ändert sie nichts (energie-experten.org). Ihr Wert und Ihre Klasse bleiben also gleich.
Anders wird ab 2027 vor allem das Drumherum: Der Ausweis kommt als Datei, der Verbrauchsausweis braucht Abrechnungen aus 2 Jahren, und in der Immobilienanzeige stehen dann auch das Ausstellungsdatum und der Primärenergiebedarf (§ 87 GModG 2027). Alle Neuerungen beschreibt die Seite Energieausweis 2027.
Ihre Klasse aus dem Kennwert berechnen
Der Rechner oben ordnet Ihren Wert sofort einer Klasse zu. Was eine Sanierung an der Klasse ändert, zeigt die Seite zur Energieeffizienzklasse. Jede Immobilienanzeige für Wohngebäude muss die Klasse als Pflichtangabe enthalten (§ 87 Abs. 1 GModG). Details lesen Sie auf der Seite Pflichtangaben in der Immobilienanzeige. Haben Sie noch keinen Ausweis, zeigt der Kostenrechner den Preis für Ihr Haus: online ab 40 € für den Verbrauchsausweis, ab 60 € für den Bedarfsausweis.
Die Grenzwerte stammen aus Anlage 10 GModG.
Oft gestellte Fragen
Welche Klasse gilt als gut?
Ein Haus verbraucht weniger Energie, je näher seine Klasse an A+ liegt. Für A+ gelten bis 30 kWh pro m² und Jahr, für A bis 50 und für B bis 75 (Anlage 10 GModG).
Wann fällt ein Haus in Klasse H?
Dies gilt bei Werten, die 250 kWh pro m² und Jahr überschreiten. Sie stellt die schlechteste Stufe auf der Skala dar.
Zählt die Primärenergie für die Klasse?
Nein. Die Klasse leitet sich aus der Endenergie ab (§ 86 GModG).
Wo finde ich die Klasse in meinem Energieausweis?
Seite 2 zeigt sie beim Bedarfsausweis, Seite 3 beim Verbrauchsausweis. Ein farbiges Band von Grün bis Rot markiert dort die Lage Ihres Hauses.
Ist die Skala auch für Nichtwohngebäude gültig?
Die Klasse ist eine Pflichtangabe für Wohngebäude. Für Nichtwohngebäude wie Büros oder Läden geben Anzeigen die Werte für Wärme und Strom getrennt an (§ 87 GModG).
