Ab 1. Januar 2027 treten beim Energieausweis 2027 neue Regeln in Kraft. Die Ausstellung wird digital, eine Verlängerung des Mietvertrags erfordert ebenfalls einen Ausweis, und die Pflicht zum Bedarfsausweis je nach Baujahr fällt für Wohnhäuser weg. Ihren alten Ausweis können Sie weiter nutzen, die Skala A+ bis H bleibt unverändert.
Rechtsgrundlage ist das Änderungsgesetz zum GEG vom 23. Juli 2026, das seit Juli 2026 den Namen GModG trägt. Seitdem trägt das Gesetz den Namen Gebäudemodernisierungsgesetz, wofür GModG steht. Zum 1. Januar 2027 beginnen die neuen Energieausweis-Regeln (BGBl. 2026 I Nr. 226, Art. 9).
