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Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?

Beim Verbrauchsausweis zählen die Heizkosten der Bewohner, beim Bedarfsausweis eine Gebäudeberechnung. Die Zahl der Wohnungen und das Baujahr bestimmen dies.

Online erhalten Sie den Verbrauchsausweis.
40 bis 70 €
Mit Termin gibt es den Bedarfsausweis.
300 bis 500 €
Der Stichtag betrifft den Bauantrag.
1. November 1977
Ausweis und Preis für Ihr Haus finden Vergleichen Sie die Anbieter

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis: Für die meisten Häuser ist der preiswerte Verbrauchsausweis genug. Einen Bedarfsausweis benötigen Sie bis zum 31. Dezember 2026 nur, wenn Ihr Wohnhaus weniger als 5 Wohnungen hat und der Bauantrag vor dem 1. November 1977 erfolgte. Diese Vorschrift gilt ab 1. Januar 2027 nicht mehr.

Sind beide Ausweise für Ihr Haus zulässig, gelten sie als gleichwertig. Im GEG finden Sie die Regeln (seit Juli 2026 GModG). Das Gebäudeenergiegesetz nennt sich seit dem Änderungsgesetz vom 23. Juli 2026 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) (BGBl. 2026 I Nr. 226). Ein Ausweis bleibt jeweils 10 Jahre gültig (§ 79 Abs. 3 GModG).

Der Unterschied auf einen Blick

Der Verbrauchsausweis zeigt den tatsächlichen Verbrauch im Haus an. Der Bedarfsausweis berechnet den Bedarf des Hauses bei normaler Nutzung. Dabei prüft er Dach, Wände, Fenster sowie die Heizung.

MerkmalVerbrauchsausweisBedarfsausweis
GrundlageHeizkosten-Abrechnungen aus 36 MonatenBerechnung aus Bauweise, Dämmung und Heizung
Wer darf ihn nutzenGebäude mit mindestens 5 Wohnungen, Bauten mit Bauantrag ab 1. November 1977 sowie ältere Häuser mit Wärmeschutz nach 1977.Jedes Gebäude, beim Neubau vorgeschrieben
Termin vor Ortnicht nötigonline ohne Termin möglich, genauer mit Termin
Preis online40 bis 69,95 €60 bis 129 €
Preis mit Terminkein Termin üblich300 bis 500 € beim Einfamilienhaus
Aussagekrafthängt davon ab, wie die Bewohner geheizt habenbeschreibt das Gebäude, egal wer darin wohnt

Als Quellen dienen § 80 GModG, § 82 GModG, die Online-Preise von engiwo, energieausweis.de sowie GREENOX und Angaben zum Preis mit Termin von ADAC und LBS.

Weitere Informationen zu beiden Arten bieten die Seiten zum Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis.

Ältere Häuser und die Regel von 1977

Bis zum 31. Dezember 2026 gilt eine feste Regel beim Verkauf und bei der Vermietung. Hat Ihr Wohngebäude weniger als 5 Wohnungen und erfolgte der Bauantrag vor dem 1. November 1977, brauchen Sie einen Bedarfsausweis (§ 80 Abs. 3 GModG).

Davon gibt es eine Ausnahme. Den Verbrauchsausweis dürfen Sie nutzen, falls das Haus bei Fertigstellung bereits die Wärmeschutzverordnung von 1977 einhielt. Dies trifft ebenso zu, sofern spätere Sanierungen die Dämmvorgaben erfüllen (§ 80 Abs. 3 Satz 3 GModG).

Wie das in der Praxis läuft, zeigen drei Beispiele:

  • Ein 1965 gebautes Einfamilienhaus ohne Dämmung braucht einen Bedarfsausweis.
  • Ein 1965 gebautes Einfamilienhaus darf einen Verbrauchsausweis nutzen, wenn es später den Wärmeschutz von 1977 erreichte.
  • Ein Mehrfamilienhaus von 1960 mit 8 Wohnungen: Der Verbrauchsausweis ist erlaubt.

Nichtwohngebäude und Neubau

Bei einem neuen Haus haben Sie keine Wahl. Sie müssen beim Neubau unverzüglich nach Fertigstellung einen Bedarfsausweis erstellen lassen (§ 80 Abs. 1 GModG). Denn ein Verbrauch liegt noch nicht vor. Weitere Infos liefert die Seite zum Energieausweis beim Neubau.

Gebäude ohne Bewohner wie Büros, Läden oder Praxen sind Nichtwohngebäude. Das Gesetz verlangt für diese Gebäude bei Verkauf oder Vermietung ab 1. Januar 2027 einen Bedarfsausweis (BGBl. 2026 I Nr. 226, § 80 Abs. 3 GModG 2027).

Welche Änderungen gibt es ab 2027?

Neue Vorschriften für den Energieausweis treten am 1. Januar 2027 in Kraft. Für Eigentümer gilt vor allem: Nur bei Nichtwohngebäuden ist der Bedarfsausweis bei Verkauf und Vermietung dann noch Pflicht. Die 1977-Regel fällt weg.

Auch der Verbrauchsausweis verändert sich. Dieser listet den Verbrauch pro Energieträger wie Gas, Öl oder Strom jährlich für 2 Jahre auf. Die letzte Abrechnung darf nicht älter als 18 Monate sein (BGBl. 2026 I Nr. 226).

Bereits vor dem 1. Januar 2027 erstellte Ausweise bleiben gültig. Alle Details zu den Neuerungen finden Sie auf der Seite Energieausweis 2027.

Was kosten die beiden Ausweise?

Fast immer ist der Verbrauchsausweis die preiswertere Option. Laut Verbraucherzentrale sind Angebote unter 70 € meistens Verbrauchsausweise ohne Besichtigung (Verbraucherzentrale). Für alle Gebäudearten nennt die Tabelle die Spannen.

GebäudeVerbrauchsausweis onlineBedarfsausweis onlineBedarfsausweis vor Ort
Ein- und Zweifamilienhaus40 bis 69,95 €60 bis 129 €300 bis 500 €
Mehrfamilienhaus40 bis 69,95 €60 bis 129 €500 bis 1.500 €

Online: die Preislisten von 10 Anbietern (Anbieter-Vergleich). Vor Ort: Preisspannen laut ADAC und LBS.

In der Regel trägt der Eigentümer die Kosten (Dr. Klein). Der Kostenrechner zeigt in drei Schritten, was Ihr Haus genau kostet. Im Anbieter-Vergleich sehen Sie die Preise einzelner Anbieter.

Oft gestellte Fragen

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis: welcher ist besser?

Der Bedarfsausweis beurteilt das Gebäude unabhängig vom Heizverhalten der Nutzer. Der Verbrauchsausweis kostet weniger und genügt, sofern das Gesetz ihn für Ihr Haus zulässt.

Ist für mein 1970 gebautes Haus ein Bedarfsausweis Pflicht?

Sofern weniger als 5 Wohnungen vorhanden sind und der Wärmeschutz von 1977 nicht erreicht wurde, trifft dies bis zum 31. Dezember 2026 zu. Für Wohngebäude gilt diese Vorschrift ab 1. Januar 2027 nicht mehr.

Haben beide Ausweise die gleiche Gültigkeitsdauer?

Ja. Ein Energieausweis ist 10 Jahre lang ab Ausstellung gültig (§ 79 Abs. 3 GModG).

Muss jede Wohnung einen separaten Ausweis haben?

Nein. Für das gesamte Gebäude stellt man den Energieausweis aus (§ 79 Abs. 2 GModG).