Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis: Für die meisten Häuser ist der preiswerte Verbrauchsausweis genug. Einen Bedarfsausweis benötigen Sie bis zum 31. Dezember 2026 nur, wenn Ihr Wohnhaus weniger als 5 Wohnungen hat und der Bauantrag vor dem 1. November 1977 erfolgte. Diese Vorschrift gilt ab 1. Januar 2027 nicht mehr.
Sind beide Ausweise für Ihr Haus zulässig, gelten sie als gleichwertig. Im GEG finden Sie die Regeln (seit Juli 2026 GModG). Das Gebäudeenergiegesetz nennt sich seit dem Änderungsgesetz vom 23. Juli 2026 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) (BGBl. 2026 I Nr. 226). Ein Ausweis bleibt jeweils 10 Jahre gültig (§ 79 Abs. 3 GModG).
