Ein gültiger Energieausweis ist nötig, wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus vermieten. Ihr Energieausweis muss zur Vermietung spätestens bei der Besichtigung da sein. Meist zahlt der Eigentümer die Kosten, also der Vermieter (Dr. Klein).
Energieausweis bei Vermietung
Als Vermieter zeigen Sie den Energieausweis spätestens im Besichtigungstermin und übergeben ihn nach dem Mietvertrag.
- spätestens vorzeigen
- Besichtigung
- zahlt die Kosten
- Vermieter
- gültig
- 10 Jahre
- ebenfalls bei Verlängerung
- ab 2027

Wann ist für Vermieter ein Energieausweis nötig?
Das Gesetz GEG regelt dies (seit Juli 2026 GModG). Vermietet, verpachtet oder verleast man eine Wohnung oder ein Gebäude, muss ein Energieausweis erstellt werden. Das gilt, falls noch kein gültiger Ausweis da ist (§ 80 Abs. 3 GModG). Ein Ausweis bleibt zehn Jahre gültig (§ 79 Abs. 3 GModG). Daher genügt ein noch gültiger Ausweis auch für den nächsten Mieter.
Den Ausweis des gesamten Hauses brauchen Sie, wenn Sie eine einzelne Wohnung vermieten. Für das gesamte Haus stellt man den Energieausweis aus (§ 79 Abs. 2 GModG). Fragen Sie in einer Eigentümergemeinschaft daher zunächst die Hausverwaltung, ob bereits ein Ausweis existiert. Unter Energieausweis Kosten Wohnung finden Sie die Preise für Wohnungen.
Welche Pflichten hat der Vermieter beim Energieausweis?
Dieselbe Vorlagepflicht wie beim Verkauf gilt für Vermieter, Verpächter und Makler (§ 80 Abs. 5 GModG). Daraus ergeben sich zwei Schritte (§ 80 Abs. 4 GModG):
- Zeigen Sie dem Interessenten bei der Besichtigung den Ausweis oder eine Kopie. Das geht später nicht.
- Den Ausweis übergeben Sie nach Vertragsabschluss unverzüglich, also ohne Verzögerung.
Die Anzeige zählt bereits. Wenn Sie die Wohnung in einer Zeitung oder einem Portal anbieten und ein Ausweis vorliegt, müssen seine Werte in die Anzeige (§ 87 GModG). Die Checkliste für die Immobilienanzeige zeigt, welche Angaben nötig sind. Bis 10.000 € Bußgeld riskiert, wer die Angaben weglässt oder den Ausweis nicht rechtzeitig vorlegt (§ 108 GModG). Die Übersichtsseite listet alle Anlässe und Ausnahmen der Energieausweis Pflicht auf.
Was steht Mietern zu?
Sie haben als Mieter das Recht, den Energieausweis zu sehen. Spätestens zur Besichtigung muss der Vermieter ihn vorlegen. Er hat die Pflicht, Ihnen den Ausweis nach dem Mietvertrag zu übergeben (§ 80 Abs. 4 und 5 GModG). Während der Besichtigung dürfen Sie gerne danach fragen.
Man sieht am Ausweis, wie viel Energie das Haus benötigt. Daraus leitet sich eine Effizienzklasse im Bereich von A+ bis H ab. Grundlage ist die Endenergie, also die Energie, die im Haus wirklich ankommt (§ 86 GModG). Sie können so den Heizbedarf verschiedener Wohnungen vor dem Unterschreiben vergleichen.
Wer bezahlt den Energieausweis: Mieter oder Vermieter?
Der Eigentümer muss den Ausweis vorlegen und trägt meist die Kosten (Dr. Klein). Das ist bei einer Mietwohnung der Vermieter. Diese Ausgaben zählen nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten. Daher darf der Vermieter diese Summe nicht über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter verteilen (ista).
Laut ADAC kostet ein Verbrauchsausweis für ein Mehrfamilienhaus 100 bis 400 €. Ein Bedarfsausweis kostet 500 bis 1.500 € (ADAC). Im Internet finden Sie feste Preise zwischen 40 und 129 €. Mehr Zahlen finden Sie auf der Seite Energieausweis Kosten Mehrfamilienhaus.
| Gebäude | Verbrauchsausweis online | Bedarfsausweis online | Bedarfsausweis vor Ort |
|---|---|---|---|
| Mehrfamilienhaus | 40 bis 69,95 € | 60 bis 129 € | 500 bis 1.500 € |
Online: die Preislisten von 10 Anbietern (Anbieter-Vergleich). Vor Ort: Preisspannen laut ADAC und LBS.
Ab 2027 gilt dies auch für Verlängerungen
Neue Vorschriften für den Energieausweis treten am 1. Januar 2027 in Kraft (BGBl. 2026 I Nr. 226). Dann braucht es einen Ausweis ebenfalls bei Verlängerung von Miet-, Pacht- oder Leasingverträgen. Dies gilt, sofern kein gültiger Ausweis vorhanden ist. Prüfen Sie daher vor der Verlängerung das Ablaufdatum des Ausweises. Details zu weiteren Neuerungen bietet der Beitrag Energieausweis 2027.
Unser Portal vergleicht unabhängig, stellt aber selbst keine Ausweise aus. Über das Anfrageformular erreichen Sie mit Ihrer Anfrage bis zu drei Aussteller. Per E-Mail senden diese Ihnen ein Angebot.
Fragen, die oft gestellt werden
Wann ist der Vermieter verpflichtet, den Energieausweis zu zeigen?
Als Original oder Kopie spätestens während der Besichtigung. Unverzüglich übergibt er ihn nach Abschluss des Mietvertrags.
Wer bezahlt den Energieausweis bei einer Mietwohnung?
Meist zahlt der Eigentümer, also der Vermieter. Als umlagefähige Betriebskosten gelten diese Kosten nicht und sie gehören nicht zur Nebenkostenabrechnung.
Ist für eine Wohnung ein separater Energieausweis nötig?
Nein, man stellt ihn für das gesamte Gebäude aus. Den Ausweis des Hauses verwenden Sie bei einer vermieteten Wohnung.
Ist bei einer Mietverlängerung ein neuer Ausweis nötig?
Ja, ab dem 1. Januar 2027, falls kein gültiger Ausweis da ist. Das Gesetz erwähnt eine Verlängerung bis zu diesem Zeitpunkt nicht.
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