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Verbrauchsausweis: wann er reicht und was er kostet

Man berechnet den Verbrauchsausweis, einen Energieausweis, anhand der Heizkosten-Abrechnungen der letzten Jahre. Diese Art ist am billigsten.

im Internet über Anbieter
40 bis 70 €
Laut ADAC gilt diese Spanne für ein Einfamilienhaus
50 bis 120 €
gültig
10 Jahre
Ausweis und Preis für Ihr Haus finden Vergleichen Sie die Anbieter
Heizkostenabrechnungen auf einem Tisch, die Unterlagen für einen Verbrauchsausweis.

Mit einem Verbrauchsausweis sehen Sie den tatsächlichen Energieverbrauch Ihres Hauses in den letzten Jahren. Für Gebäude mit mindestens 5 Wohnungen ist er geeignet, ebenso bei einem Bauantrag ab dem 1. November 1977. Im Netz zahlen Sie bei den meisten Anbietern 40 bis 70 €.

Als Basis dienen Ihre Rechnungen für Warmwasser und Heizung. Dafür müssen Sie keinen Termin vor Ort vereinbaren. Im GEG stehen die Regeln (seit Juli 2026 GModG). Gültig bleibt der Ausweis danach für 10 Jahre (§ 79 Abs. 3 GModG).

Wann der Verbrauchsausweis reicht

Im Gesetz steht, wann Sie einen Verbrauchsausweis nutzen dürfen. Mit GModG ist das Gebäudemodernisierungsgesetz gemeint (BGBl. 2026 I Nr. 226). In diesen Fällen reicht er bis zum 31. Dezember 2026:

  • Im Wohnhaus gibt es 5 oder mehr Wohnungen.
  • Den Bauantrag stellte man am 1. November 1977 oder danach.
  • Das Haus ist zwar älter, doch es erfüllte bei Fertigstellung oder nach Sanierung die Wärmeschutzverordnung von 1977. Diese Vorschrift regelte damals die Dämmung.

Bis dahin benötigen Sie bei älteren Häusern unter 5 Wohnungen ohne diesen Wärmeschutz einen Bedarfsausweis (§ 80 Abs. 3 GModG). Stets vorgeschrieben ist beim Neubau ein Bedarfsausweis (§ 80 Abs. 1 GModG).

Den Bedarfsausweis verlangt das Gesetz ab 1. Januar 2027 nur noch für Nichtwohngebäude bei Verkauf oder Vermietung. Dann fällt die 1977-Regel weg (BGBl. 2026 I Nr. 226). Die Seite Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis sagt, ob Sie heute bereits frei wählen dürfen.

Verbrauchsausweis kosten: die Preise im Überblick

Den Verbrauchsausweis bieten Online-Anbieter zu einem festen Preis an. Den Ausweis erstellt der Anbieter aus den Daten, die Sie selbst eingeben. Im Anbieter-Vergleich liegen die Preise von zehn Anbietern zwischen 40 und 69,95 €, wobei die meisten 49 bis 59 € kosten.

GebäudeVerbrauchsausweis onlineBedarfsausweis onlineBedarfsausweis vor Ort
Einfamilienhaus40 bis 69,95 €60 bis 129 €300 bis 500 €

Online: die Preislisten von 10 Anbietern (Anbieter-Vergleich). Vor Ort: Preisspannen laut ADAC und LBS.

Etwas weitere Spannen werden in Ratgebern genannt. Für ein Einfamilienhaus nennt der ADAC 50 bis 120 €, für ein Mehrfamilienhaus 100 bis 400 € (ADAC). Stadtwerke haben sehr unterschiedliche Preise. Von den Stadtwerken Essen werden 59 € verlangt (Stadtwerke Essen). Bei einem Zähler fordern die Stadtwerke Düsseldorf 219 € (Stadtwerke Düsseldorf).

Meist zahlt der Eigentümer die Kosten (Dr. Klein). Eine Umlage auf Mieter ist nicht möglich, da dies keine Betriebskosten sind (ista). Im Anbieter-Vergleich finden Sie alle Anbieter mit Bedarfsausweis und Dauer.

Welche Werte im Verbrauchsausweis stehen

Als wichtigster Wert gilt der Endenergieverbrauch pro Jahr und Quadratmeter in kWh. Als Endenergie gilt die Energie, die im Haus ankommt: Gas, Öl, Fernwärme oder Strom. Dieser Wert bestimmt die Effizienzklasse zwischen A+ und H (§ 86 GModG).

Folgende Punkte enthält der Ausweis zudem:

  • die wichtigsten Energieträger für die Heizung,
  • die Anzahl der Wohnungen sowie das Baujahr,
  • der Zeitraum, in dem die Abrechnungen entstanden sind,
  • der Verbrauch bezieht sich auf die Gebäudenutzfläche.

Die Gebäudenutzfläche ist meistens größer als die Wohnfläche. Fehlt dieser Wert, rechnet man die Wohnfläche hoch: Der Faktor beträgt 1,35 bei höchstens 2 Wohnungen mit beheiztem Keller, andernfalls 1,2 (§ 82 Abs. 2 GModG). Die Bedeutung der Zahlen auf den einzelnen Seiten erläutert die Seite Energieausweis verstehen. Eine Tabelle der Energieausweis Klassen zeigt die Grenzwerte für die einzelnen Klassen.

Die Schwäche: das Heizverhalten spielt eine Rolle

Beim Verbrauchsausweis fließt das Verhalten der Bewohner ein. Gute Werte entstehen, wenn eine sparsame Rentnerin lediglich zwei Zimmer beheizt. Schlechtere Werte entstehen im gleichen Haus durch eine Familie mit kleinen Kindern. Das Haus scheint ebenfalls sparsamer, als es ist, wenn eine Wohnung lange leer stand.

Für Mieter sowie Käufer gilt: Über eigene spätere Zahlungen sagt der Wert wenig aus. Er zeigt nur den bisherigen Verbrauch. Ein Bedarfsausweis rechnet dagegen mit normaler Nutzung und beschreibt das Gebäude selbst. Die Seite zum Bedarfsausweis bietet mehr Infos.

Auch die Qualität ist unterschiedlich. Die Verbraucherzentrale NRW prüfte 29 Online-Ausweise: 12 wiesen formale Mängel auf, 18 enthielten Rechenfehler (Stiftung Warentest). Kontrollieren Sie daher Ihre Eingaben sorgfältig, bevor Sie diese absenden.

So bekommen Sie den Verbrauchsausweis

Sie benötigen Abrechnungen aus einem lückenlosen Zeitraum von 36 Monaten. Die aktuellste Abrechnung muss innerhalb der letzten 18 Monate liegen (§ 82 Abs. 4 GModG). Der Verbrauch wird ab 1. Januar 2027 jährlich über 2 Jahre nach Energieträgern erfasst (BGBl. 2026 I Nr. 226).

Die Anleitung Verbrauchsausweis online erstellen zeigt, welche Daten Sie im Einzelnen eingeben. Ausweise stellen wir selbst nicht aus. Bis zu drei Aussteller erhalten über unser Formular Ihre Anfrage und schicken Ihnen ein Angebot per E-Mail.

Oft gestellte Fragen

Was kostet ein Verbrauchsausweis?

Online zahlen Sie bei den meisten Anbietern zwischen 40 und 69,95 €. Für ein Einfamilienhaus gibt der ADAC Kosten zwischen 50 und 120 € an.

Brauche ich für den Verbrauchsausweis einen Termin vor Ort?

Nein. Sie tragen Ihre Abrechnungsdaten online ein, darauf basiert der Ausweis. Meist sind es Verbrauchsausweise ohne Besichtigung, wenn das Angebot unter 70 € liegt, so die Verbraucherzentrale (Verbraucherzentrale).

Wie lange gilt ein Verbrauchsausweis?

Er ist wie der Bedarfsausweis 10 Jahre ab Ausstellung gültig.

Darf ich für eine Eigentumswohnung einen eigenen Verbrauchsausweis machen?

Nein. Den Energieausweis stellt man für das ganze Gebäude aus (§ 79 Abs. 2 GModG).